Mai
20
Flirtcafe vs. ReclaBox (2010)
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Nicht jedes Unternehmen ist erfreut, wenn Kunden ihre Kritik öffentlich machen. Aber nur sehr wenige Unternehmen gehen systematisch gegen kritische Berichte und Veröffentlichungen vor. Eines dieser Unternehmen ist die Medusa United Media GmbH aus Köln. Betreiberin des Flirt- und Datingportals flirtcafe.de. Die von ihr beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Höcker erwirkte die Löschung kritischer Blog- und Foren-Beiträge und auch eines TV-Beitrags.
In einem uns betreffenden Fall erwirkte Medusa eine einstweilige Anordnung gegen einen Domaininhaber (LG Köln 28 O 364/09). Dieser hatte eine von Medusa zuvor beanstandete Verlinkung nicht rechtzeitig entfernt. Der beanstandete Link gehörte zu einem Kommentar und führte auf die ReclaBox-Beschwerde: Abzockerei. In dieser Beschwerde Abzockerei beschrieb ein Kunde seine Enttäuschung darüber, dass sich sein 14-tätiges Probe-Abonnement zum Preis von 1,99 Euro automatisch nach Ablauf von zwei Wochen in ein sechsmonatiges Abonnement zum Preis von 116 Euro gewandelt hatte.
Hunderte User griffen die Beschwerde auf und ergänzten diese um eigene Erfahrungen. Die dabei von ReclaBox angebotene Möglichkeit zur Veröffentlichung einer Firmenantwort wurde von Medusa nicht genutzt.
Medusa behauptete gegenüber dem Domaininhaber und später auch gegenüber dem Landgericht Köln, dass die Beschwerde und dazugehörigen Kommentare unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten. Der von Medusa gesuchte Weg einer gerichtlichen Klärung wurde von uns unterstützt. Wir forderten unsere User auf, sich zu melden und ihre bei uns gemachten Aussagen zu konkretisieren. Die Resonanz war ausgesprochen positiv. Viele Flirtcafe-Kunden stellten sich als Zeugen für das Hauptsache-Verfahren zu Verfügung.
Wenige Tage vor dem Hauptsache-Termin aber zog Medusa ihre Klage zurück. Auf die Ansprüche aus der Einstweiligen Anordnung wurde ebenfalls verzichtet. Medusa begründet dies damit, dass man mit dem Verantwortlichen von ReclaBox eine Verständigung suche und keine weitere Eskalation wünsche. Wir hätten die endgültige gerichtliche Klärung der Angelegenheit begrüßt. Medusa und die sie vertretende Kanzlei Höcker haben ihre eigenen Erfolgsaussichten aber offenbar neu bewertet.
Auch im Sinne des von der Klage betroffenen Domaininhabers danken wir allen Usern, die sich als Zeugen zu Verfügung gestellt hatten.
Mai
5
Sehr schöne Webware
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Auf CHIP Online dem Internetportal der Marke CHIP findet man viele Testberichte zu IT- und Telekommunikationsprodukten. Im April 2010 wurde die ReclaBox getestet.
Das Fazit der Chip Online Redaktion: “Sehr schöne Webware, welche die Problembehandlung einfach macht. Durch die automatische Weiterleitung des Problems erspart man sich so manchen Stress mit Service-Mitarbeitern.”

