Die Beschwerdeführer können sich ab heute allein entscheiden, ob sie anderen ReclaBoxlern erlauben ihre Beschwerde zu kommentieren. Der Einbau dieser Funktion erfolgt auf Wunsch einiger User. Diese möchten Beschwerden veröffentlichen, ohne die Gefahr einen Flame-War auszulösen.

Die Entscheidung darüber trifft der Beschwerdeschreiber im dritten Schritt beim Einstellen einer Beschwerde (siehe Bild). Die Voreinstellung erlaubt das Diskutieren mit andern Usern. Falls die Diskussion nicht erwünscht ist, lässt der User das Häckchen vor dem Satz: “Ja, ich bin einverstanden, dass andere Nutzer meine Beschwerde kommentieren” einfach weg.

Kommentieren_erlauben

Nach dem “Verbot” der Diskussion kann sich der Beschwerdeschreiber noch ein Mal umentscheiden, und Kommentare ab diesem Zeitpunkt erlauben. Nach dem Entschluss, die Diskussion zuzulassen, kann diese nicht mehr vom Beschwerdeschreiber gestoppt werden.

Bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen kann das ReclaBox-Support-Team die Beschwerde auf “Vorabprüfung” setzen. Alle neu eingehenden Kommentare werden dann vor einer Veröffentlichung von ReclaBox geprüft.

Firmenantworten und Lösungskommentare bleiben weiterhin immer möglich.

Comments

3 Responses to “Kommentieren bei ReclaBox”

  1. Giacomo Leopardi on Oktober 30th, 2009 13:26

    ich würde es so einrichten, daß der Beschwerdeführer entweder (wie hier geschehen) Kommentare untersagen oder aber einzelne Kommentare löschen kann. Ansonsten gefällt mir die Entwicklung bei Euch sehr gut! Gratulation!

  2. admin on Oktober 30th, 2009 17:21

    @Giacomo, wir haben über diese und auch weitere Möglichkeiten nachgedacht. Marcus Thielen (http://de.reclabox.com/beschwerde/14451-lidl-dienstleistung-bad-pyrmont-unfreundliches-kassenpersonal#comment14647) hat gut zusammengefasst, warum die von Ihnen vorgeschlagene Lösung nicht alle Interessen berücksichtigt. Wir sind für jede Anregung offen, können ihre aber im Interesse unserer Kommentatoren so leider nicht umsetzen.

  3. Renate G. Müller on Juni 22nd, 2010 12:29

    Guten Tag,

    was kann ich tun, wenn der Empfamgsbevollmächtige die Feststellungsbescheide nicht an das Wohnfinanz-
    amt weitergibt und ich Beweise für einen Betrug
    habe??

    MfG RGM

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